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Gesetze und StandardsNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Absatz 3, Satz 2. Seit Jahren entwickeln führende Software-Hersteller und Webdesigner Standards, an die sich Webdesigner und Browser-Hersteller halten sollen. Die Einhaltung dieser Standards fand aber nur unzureichende Beachtung. Barrierefreie Informationstechnik VerordnungAm 24. Juli 2002 ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Verordnung wird in Kurzform auch Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) genannt. Ziel dieses gesetzlichen Fundamentes ist es, Internetseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Zunächst werden Rahmenbedingungen für die Träger öffentlicher Gewalt (Bundesverwaltung) in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bestimmt. Internetseiten des Bundes müssen schrittweise bis spätestens zum 31.12.2005 barrierefrei gestaltet werden. Mit der Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) trat am 01.05.2002 in Kraft. Es ist aus der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) entwickelt. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist zentrale Forderung des BGG. Laut
World Wide Web Consortium (W3C)Die höchste Instanz für Entwicklungen im Internet ist das
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